Ausschreibung
23. Landkreislauf Nürnberger Land am 11. Mai 2024
Der Landkreis Nürnberger Land führt am
Samstag, 11. Mai 2024, den 23. Landkreislauf Nürnberger Land durch. Für diesen
Etappenlauf gelten folgende Festlegungen und Teilnahmebedingungen:
1. Beginn und Ende der Veranstaltung
Der
Etappenlauf beginnt mit dem Start der 1. Etappe um 07:00 Uhr in Altdorf.
Die weiteren Etappen können dem Streckenverlauf entnommen werden. Der
Etappenlauf endet mit der Schlussetappe gegen 17:00 Uhr in Diepersdorf. Die Siegerehrung
beginnt um 18:00 Uhr im Festzelt der FF Diepersdorf. Der
Landkreislauf findet bei jeder Witterung statt.
2. Teilnahmeberechtigung
Am Landkreislauf können
alle Einwohner des Landkreises Nürnberger Land sowie Angehörige von heimischen
Vereinen, Unternehmen, Organisationen oder ähnlichen Vereinigungen (Betriebs-,
Ämter-, Stammtischmannschaften, Schulmannschaften, Mannschaften von sozialen
Einrichtungen usw.) teilnehmen.
Eine reguläre Mannschaft besteht aus 10
Läufern/innen bzw. aus 5 Nordic-Walker/innen. Für Einzelpersonen wird zur
Bildung einer Mannschaft eine Single-Börse eingerichtet. Weiteres siehe Punkt
7.
Jeder Mannschaft ist es
gestattet auch Läufer/innen bzw. Walker/innen einzusetzen, die Ihren Wohnsitz außerhalb
des Landkreises Nürnberger Land haben. Voraussetzung einer Startberechtigung
ist jedoch, dass ein Bezug (sei es durch Mitgliedschaft in einem Verein,
Beschäftigungsverhältnis im Landkreis etc.) zum Landkreis Nürnberger Land
besteht. Diese Voraussetzung ist auf Verlangen gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen.
Mannschaften, die um die vorderen Plätze kämpfen werden gebeten, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu
unterschreiben, in der sie sich verpflichten, maximal zwei auswärtige
LäuferInnen pro Laufteram (bei Nordic Walkern eine Person) einzusetzen.
Mit der
Mannschaftsmeldung wird bestätigt, dass die teilnehmenden Sportlerinnen und
Sportler die Kriterien für die Teilnahme am Landkreislauf erfüllen.
Soweit beim Landkreislauf
Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, die nach diesen Kriterien keine
Startberechtigung besitzen, zieht das die Disqualifikation der
Läuferin/des Läufers nach sich. Dies ist auch der Fall, sobald eine Mannschaft
gegen die unterschriebene Selbstverpflichtung verstößt. In der
Mannschaftswertung erhält die Mannschaft für die betreffende Etappe die
letzte Platzziffer des Feldes zuzüglich 5 Platzierungspunkte in den
Klassen A und W bzw. 15 Platzierungspunkte in der Klasse B – siehe
dazu Punkt 8b.
Im Übrigen behält sich der Veranstalter
Entscheidungen im Einzelfall vor.
3. Meldeschluss, verbindliche Meldung der
Mannschaften
·
Um unverbindliche
Registrierung durch den/die Mannschaftsführer/in zum Landkreislauf wird bis
spätestens Samstag, den 2. März 2024 über die Online-Registrierung im
Internet unter www.landkreislauf.de
gebeten. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür in Besitz einer E-Mail-Adresse
sein müssen. Bei der ersten Registrierung erhält der/die Mannschaftsführer/in
einen persönlichen Zugangscode. Ein/e Mannschaftsführer/in kann mehrere
Mannschaften verwalten.
· Die Anmeldung der Teams und die
namentliche Meldung erfolgen ebenfalls online durch den/die Mannschaftsführer/in.
Auch Änderungen sind jederzeit möglich. Die Mannschaften müssen bis spätestens Montag, den 6. Mai 2024 gemeldet werden und die Läuferdaten müssen bis spätestens Donnerstag, 9. Mai 2024 eingegeben sein.
· Die Angaben zu den
Läufern müssen vollständig erfolgen. Fehlende oder unvollständige
Geburtsangaben beispielsweise können bei der Ermittlung des jüngsten und des
ältesten Teilnehmers nicht reklamiert werden.
· Ersatzläufer: Eine namentliche Nennung der Ersatzläufer ist im Vorfeld nicht erforderlich.
Alle Ersatzläufer müssen allerdings die Voraussetzungen für die Teilnahme am
Landkreislauf (siehe Ziffer 2) erfüllen. Ein entsprechender Nachweis (z.B.
Kopie Personalausweis, Mitgliedsausweis) ist bei der Registrierung am Start auf
Verlangen vorzulegen.
·
Jede/r
Läufer/in darf für den Etappenlauf nur einmal und nur für eine Mannschaft
eingesetzt werden. Ein Verstoß dagegen hat zwangsläufig die Disqualifikation
der Mannschaft/en zur Folge.
4. Laufstrecke/Streckenposten
Beschreibung und Verlauf
des Landkreislaufes finden Sie unter www.landkreislauf.de.
Teilweise wird auf geteerten Straßen gelaufen, die Mehrzahl der
Streckenabschnitte wird jedoch auf Wander- bzw. Waldwegen und Fahrradwegen
zurückgelegt werden. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf der Strecke Hindernisse (z.B.
Wurzeln, Bordsteinkanten, Absperrpfosten o.ä.) vorhanden sein können. Für
hierdurch verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen.
Gelaufen wird über 10 Etappen, wobei 5 Etappen
parallel mit zeitlichem Versatz von den Nordic-Walking-Mannschaften gelaufen werden.
Diese Etappen entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Die detaillierte Streckenbeschreibung,
allgemeine ärztliche Empfehlungen, das Hinweisblatt „Bitte beachten“ und der
Zeitplan über die Abfolge der Etappen stehen auf www.landkreislauf.de unter der Rubrik
„Aktuelles“ zum Download bereit.
Es wird darauf hingewiesen, dass im
abgesteckten Zielbereich nicht mehr überholt werden darf. Verstöße dagegen führen zu einer
Disqualifikation der Läuferin/des Läufers. Die betroffene Mannschaft erhält die
höchstmöglichen Platzierungspunkte in ihrer Klasse.
Bei nachgewiesenen Manipulationen eines
Läufers (Abkürzen der Strecke, Laufen statt Walken etc.) wird dessen Mannschaft
mit den höchstmöglichen Platzierungspunkten plus weiteren 20 Strafpunkten
belegt. Es wird an den Sportsgeist und die Fairness aller Teilnehmer
appelliert.
Um grob unsportliches Verhalten
bezüglich des Walkstils bei den Nordic-Walkern sanktionieren zu können, wird
ein Beobachterteam eingesetzt.
Dieses Team setzt sich aus jeweils einem/r Vertreter/in der fünf erstplatzierten
Mannschaften des Vorjahres zusammen. Das Team ist mit Fahrrädern im Läuferfeld
unterwegs und mit weißen Warnwesten gekennzeichnet. Das Team hat die Befugnis,
einzelne Läufer/innen bei groben Verstößen zu disqualifizieren.
In diesem Zusammenhang weisen wir
nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnehmer/innen Ihre eigene
Leistungsfähigkeit nicht überschätzen, damit der Lauf nicht zu einem
gesundheitlichen Risiko wird. Gesundheitlich vorbelasteten Läufer/innen wird
eindringlich empfohlen, sich vor einer Teilnahme am Landkreislauf einem
Gesundheitscheck zu unterziehen, damit auch wirklich unbeschwerter Spaß und das
gesellige Beisammensein im Vordergrund stehen.
5. Startzeiten
Die Startzeiten der
einzelnen Etappen können den Streckenplan unter www.landkreislauf.de entnommen werden.
Die Nordic-Walking-Mannschaften stellen sich unmittelbar nach dem Start der
Läufermannschaften auf und werden zeitnah gestartet.
6. Markierung der
Laufstrecke/Start-/Zielbereiche
Die Laufstrecke ist am
Wettkampftag durch entsprechende Hinweisschilder mit dem Logo der Sparkasse gekennzeichnet.
An neuralgischen Punkten werden zusätzlich freiwillige Helfer den richtigen Weg
weisen. Zusätzlich werden für jede Etappe gpx-Daten zur Verfügung gestellt. Für
die Orientierung im Gelände ist jeder Wettkämpfer selbst verantwortlich. Es
wird den Teilnehmern empfohlen, sich rechtzeitig vor dem Wettkampf selbst über
die Laufstrecke ortskundig zu machen.
7. Zusammensetzung der Mannschaften
Jede Mannschaft besteht
aus 10 Läufer/innen bzw. 5 Nordic-Walkern/innen, wobei sich die Mannschaften
aus dem unter Punkt 2 genannten Kreisen der Teilnahmeberechtigten
zusammensetzen können.
Sollten für eine komplette Mannschaft
nicht genügend Läufer/innen vorhanden sein, so können sich die potentiellen
Läufer/innen bzw. Walker/innen beim Landratsamt Nürnberger Land zur Teilnahme
an der Single-Börse melden.
Aus dem sich ergebenden Läuferpool können durch die Vermittlung des Landratsamtes
weitere Mannschaften ergänzt bzw. gebildet werden.
8. Einzelwertung/Mannschaftswertung
a) Einzelwertung
Sieger der Etappenwertung
ist jeweils die Läuferin/der Läufer bzw. die Nordic-Walkerin/der Nordic-Walker
mit der schnellsten Laufzeit des Gesamtfeldes.
b) Mannschaftswertung
Es wird in jeweils zwei
Klassen gelaufen, bzw. gewalkt. In die Wertung kommen:
Klasse A: weibliche Läufermannschaften
Klasse
B: männliche und gemischte
Läufermannschaften
Klasse
WA: weibliche
Nordic-Walking-Mannschaften
Klasse
WB: männliche und gemischte
Nordic-Walking-Mannschaften
Sieger des Landkreislaufes ist in der
jeweiligen Klasse die Mannschaft mit den niedrigsten Platzierungspunkten aller
Etappen.
Der/die Etappensieger/in erhält für die
Mannschaftswertung einen Platzierungspunkt, der Zweitplatzierte zwei
Platzierungspunkte usw. Der Letztplatzierte erhält somit z. B. bei 150
teilnehmenden Mannschaften 150 Platzierungspunkte.
Die Veranstaltung wird nach jedem Etappenziel neutralisiert. Gibt ein/e Läufer/in bzw.
Walker/in den Lauf aus gesundheitlichen Gründen/verletzungsbedingt auf, so
kommt seine/ihre Mannschaft trotzdem in die Wertung. Die Mannschaft erhält
(getrennt nach den Mannschaftswertungen für die Klassen A, B, WA und WB) die
höchstmögliche Punktzahl des Feldes.
Die von den einzelnen Läuferinnen und
Läufern erlaufenen Wertungspunkte werden addiert und zum Gesamtergebnis
fortgeschrieben.
c) Teilnahme
ohne Wertung/Bild
Es können auch
Mannschaften ohne Wertung teilnehmen. Dies ist durch den Mannschaftsführer bei
der Onlineregistrierung für jede Startnummer im Vorfeld bis spätestens Donnerstag, 9. Mai 2024 zu
vermerken. Es wird eine reguläre Startnummer vergeben, es erfolgt allerdings
weder eine Etappen- noch eine Gesamtwertung. Um den strengen Auflagen des
Datenschutzes gerecht zu werden, besteht alternativ die Möglichkeit, den Namen
eines/r Läufers/in in der Etappenergebnisliste auszublenden. Die Platzierung
und der Name der Mannschaft bleiben sichtbar. Ebenso ausblendbar sind einzelne
Zieleinlaufbilder, sofern diese angefertigt werden. Dies ist ebenfalls bis spätestens
Donnerstag, 9. Mai 2024 zu vermerken.
9. Begleitung der Läufer/innen / Einsatz von
Fahrzeugen
Das Befahren der
Laufstrecke mit Fahrrädern bzw. Mountainbikes ist nur nach dem
Läuferfeld gestattet. Gravierende Verstöße dagegen können die
Disqualifikation der gesamten Mannschaft zur Folge haben.
Es wird darauf hingewiesen, dass das
Befahren der Laufstrecke durch Pkws, Motorräder, Mopeds oder Mofas strengstens
verboten ist. Bei Zuwiderhandlungen wird die betroffene Mannschaft disqualifiziert.
Der Veranstalter bittet die Wettkämpfer,
Betreuer und Begleiter, ihre Fahrzeuge nicht im Bereich von Start und Ziel zu
parken. Im Grundsatz sollten die Fahrzeuge so abseits der Laufstrecke
abgestellt werden, dass weder die Läufer/innen noch der Verkehrsfluss über
Gebühr behindert werden.
10. Anwesenheit
Die teilnehmenden
Mannschaften sorgen eigenverantwortlich für den Transport der Wettkämpfer zu
den Startpunkten. Jede/r Etappenläufer/in muss spätestens 30 Minuten vor der
vorgesehenen Startzeit am Startort anwesend sein, um sich namentlich
anzumelden und registrieren zu lassen. Dies gilt ebenso für Ersatzläufer,
die zusätzlich einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kopie Personalausweis,
Mitgliedsausweis) zum Nachweis der Einhaltung der Ziffer 2 bei der
Registrierung am Start abzugeben haben. Bitte bringen Sie unbedingt die unterschriebene Datenschutzerklärung
mit. Die Vorlage finden Sie unter „Aktuelles“. Bei einem Nichtantreten
eines Läufers/ einer Läuferin bzw. Walkers/in zu einer Etappe erhält die
Mannschaft die letzte Platzziffer des Feldes.
11. Startnummern
Die Startnummern werden nur
bei der Registrierung an den/die jeweiligen Läufer/in ausgegeben. Diese
Nummer hat jede/r Läufer/in einer Mannschaft am Trikot (Brustseite!) zu
befestigen (Sicherheitsnadeln werden gestellt!). Auf der Rückseite können
freiwillig Kontaktdaten für den Notfall eingetragen werden. Die Startnummern
dürfen nach dem Rennen behalten werden.
12. Verkehrsregelung
Die notwendigen
Verkehrsregelungen werden durch die Feuerwehren des Landkreises in
Zusammenarbeit mit der Polizei wahrgenommen. Während des Landkreislaufes ist
grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite zu laufen. Beim Überqueren von
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsvorschriften
zu beachten. Während des Etappenlaufes werden jedoch durch die eingeteilten
Kräfte Absperrmaßnahmen zur Sicherheit der Läufer/innen vorgenommen. Den
Anweisungen der Verkehrsposten, Polizei und der Feuerwehren ist vor allem bei
der Überquerung von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen unbedingt
Folge zu leisten. Je ein Sanitäts-, ein Voraus- und ein sog. „Schlussfahrzeug“
begleiten die Läufer auf jeder Etappe.
13. Shuttleservice
Es wird wieder ein
Shuttleservice angeboten. Zwei Neunsitzerbusse werden nach Bedarf vom
Etappenziel zum jeweiligen Startort zurückfahren. Bei den Fahrzeugen handelt es
sich um Kleinbusse von ASB und BRK. Dieser Service ist als Ergänzung und nicht als alleiniges Transportsystem
gedacht. Es besteht kein Beförderungsanspruch.
14. Sanitätsdienst
Die Betreuung der
Sportler/innen auf der ganzen Strecke übernehmen Ärzte und Sanitäter des
Bayerischen Roten Kreuzes und des Arbeiter-Samariter-Bundes.
Die Teilnehmer werden gebeten,
die Verletzung eines anderen Läufers ihres Streckenabschnitts beim nächsten Sanitätsposten
bzw. bei der nächsten Wechselstation zu melden.
Die Ärzte des BRK und ASB sind befugt,
einen Läufer, der offensichtlich gesundheitliche Probleme während oder vor dem
Lauf hat, aus dem Wettbewerb zu nehmen. Eine Nichtbefolgung der ärztlichen
Anweisung hat die Disqualifikation
der gesamten Mannschaft zur Folge.
15. Haftung
Der Veranstalter schließt
für die Teilnehmer am Landkreislauf eine Haftpflichtversicherung ab. Der
Veranstalter übernimmt für darüberhinausgehende Schäden keinerlei Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass auf der Strecke Hindernisse (z.B. Wurzeln, Bordsteinkanten, Absperrpfosten
o.ä.) vorhanden sein können. Für hierdurch verursachte Schäden wird keine
Haftung übernommen. Insbesondere wird auch auf die Hinweise der Bayerischen Staatsforsten unter dem Punkt "Aktuelles" verwiesen.
16. Duschmöglichkeiten
Eine zentrale
Duschmöglichkeit ist nicht vorhanden. Duschmöglichkeiten entnehmen Sie bitte
den Streckenbeschreibungen.
In Diepersdorf stehen ab ca. 16 Uhr Duschen zur Verfügung.
17. Startgeld und Spende
Als Startgebühr werden
pro Verein erhoben
1 Laufmannschaft 25,00 Euro 1
Nordic-Walking-Mannschaft 12,50
Euro
2 Laufmannschaften 50,00 Euro 2 Nordic-Walking-Mannschaften 25,00 Euro
jede weitere Laufmannschaft 20,00 Euro jede weitere NW-Mannschaft 10,00 Euro
zzgl.
1,-- Euro pro Läufer (d.h. 5,-- Euro pro NW-Mannschaft und 10,-- Euro pro
Läufermannschaft) als Spende für eine gemeinnützige Organisation.
Der Landkreislauf unterstützt seit 2011 jährlich
wechselnd gemeinnützige Einrichtungen
im Landkreis Nürnberger Land. Hierzu wird von jedem Läufer zusätzlich zum
Startgeld 1,-- Euro erhoben. Im Jahr 2023 kommt die Spende der Lebenshilfe Nürnberger Land zugute.
Startgebühr und Spende sind auf das
unten angegebene Konto bis spätestens Donnerstag, 9. Mai 2024 zu
überweisen. Die Bankverbindung lautet:
Kontoinhaber: Landkreis Nürnberger Land
IBAN DE 18 7605 0101 0240
1065 26
BIC SSKNDE77XXX (Sparkasse
Nürnberg)
Verwendungszweck:
Startgeld Lkr.-Lauf „Mannschaftsname und Startnummer/n“
Von Jugend- und Schulmannschaften bis 19
Jahre (Nachweis kann vom Veranstalter gefordert werden) werden keine
Startgebühr und keine Spende verlangt.
18. Preise
Jede/r Teilnehmer/in
erhält eine Bowl. Die Bowls werden vor der Siegerehrung im Festzelt
ausgegeben.
I. Mannschaften
Die teilnehmenden
Mannschaften erhalten eine Erinnerungsurkunde für die Teilnahme am
Landkreislauf, die zugeschickt wird. Daneben erhalten die Mannschaften jeweils
folgende von Landrat Armin Kroder gestiftete Pokale:
1. Sieger des
Landkreislaufes: Landkreiswanderpokal,
der nach fünfmaligem Gewinn in den endgültigen Besitz des Vereins bzw. der
Laufmannschaft übergeht.
Erinnerungspokal
mit Gravur.
2. Sieger des
Landkreislaufes: Erinnerungspokal mit
Gravur.
3. Sieger des
Landkreislaufes: Erinnerungspokal mit
Gravur.
Die Ergebnisliste mit
Etappeneinzelwertung und Gesamtwertung ist im Internet unter www.landkreislauf.de
einsehbar.
II. Etappensieger
Die Etappensieger (Damen
und Herren) erhalten eine Läufertrophäe, gestiftet von dem Bürgermeister/der
Bürgermeisterin des jeweiligen Etappenortes.
III. Sonderwertungen
a)
Der/die
jüngste und der/die älteste aktive Teilnehmer und Teilnehmerin erhalten einen
Ehrenpokal, gestiftet von Sparkasse Nürnberg.
b)
Für
die letztplatzierten Mannschaften der Klassen A, B, WA und WB gibt es ein
gemeinsames Stadtwurstessen mit Landrat Armin Kroder.
c)
Alle
teilnehmenden Kinder bis einschließlich 12 Jahren erhalten eine
Teilnehmermedaille.
19. Siegerehrung
Die
Siegerehrung erfolgt für alle am Etappenlauf teilnehmenden Mannschaften am
Samstag, 11. Mai 2024 um 18:00 Uhr im Festzelt der FF Diepersdorf.
20. Kampfgericht
Die drei Mitglieder des
Kampfgerichtes werden vor der Veranstaltung noch bekannt gegeben. Das Kampfgericht
entscheidet in allen Fragen des Landkreislaufes abschließend. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen. Etwaige Proteste sind unmittelbar nach Ablauf einer Etappe bei
dem jeweiligen Zeitnehmerteam bzw. dem Kampfgericht schriftlich anzumelden.
21. Auskunft und Information
Die Gesamtorganisation
liegt beim Landratsamt Nürnberger Land. Auskünfte erteilt Frank Richartz (Tel.:
09123/950–6064, Fax: 09123/950–7064, E-Mail: landkreislauf@nuernberger-land.de).
Informationen über den Landkreislauf können aber auch unter der Internetadresse
www.landkreislauf.de abgerufen werden.
Landratsamt Nürnberger Land