23. Landkreislauf Nürnberger Land

23. Landkreislauf Nürnberger Land

Ausschreibung

23. Landkreislauf Nürnberger Land am 11. Mai 2024

Der Landkreis Nürnberger Land führt am Samstag, 11. Mai 2024, den 23. Landkreislauf Nürnberger Land durch. Für diesen Etappenlauf gelten folgende Festlegungen und Teilnahmebedingungen:

1.    Beginn und Ende der Veranstaltung

Der Etappenlauf beginnt mit dem Start der 1. Etappe um 07:00 Uhr in Altdorf. Die weiteren Etappen können dem Streckenverlauf entnommen werden. Der Etappenlauf endet mit der Schlussetappe gegen 17:00 Uhr in Diepersdorf. Die Siegerehrung beginnt um 18:00 Uhr im Festzelt der FF Diepersdorf. Der Landkreislauf findet bei jeder Witterung statt.

2.    Teilnahmeberechtigung

Am Landkreislauf können alle Einwohner des Landkreises Nürnberger Land sowie Angehörige von heimischen Vereinen, Unternehmen, Organisationen oder ähnlichen Vereinigungen (Betriebs-, Ämter-, Stammtischmannschaften, Schulmannschaften, Mannschaften von sozialen Einrichtungen usw.) teilnehmen.

Eine reguläre Mannschaft besteht aus 10 Läufern/innen bzw. aus 5 Nordic-Walker/innen. Für Einzelpersonen wird zur Bildung einer Mannschaft eine Single-Börse eingerichtet. Weiteres siehe Punkt 7.

Jeder Mannschaft ist es gestattet auch Läufer/innen bzw. Walker/innen einzusetzen, die Ihren Wohnsitz außerhalb des Landkreises Nürnberger Land haben. Voraussetzung einer Startberechtigung ist jedoch, dass ein Bezug (sei es durch Mitgliedschaft in einem Verein, Beschäftigungsverhältnis im Landkreis etc.) zum Landkreis Nürnberger Land besteht. Diese Voraussetzung ist auf Verlangen gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen. Mannschaften, die um die vorderen Plätze kämpfen werden gebeten, eine freiwillige Selbstverpflichtung zu unterschreiben, in der sie sich verpflichten, maximal zwei auswärtige LäuferInnen pro Laufteram (bei Nordic Walkern eine Person) einzusetzen.

Mit der Mannschaftsmeldung wird bestätigt, dass die teilnehmenden Sportlerinnen und Sportler die Kriterien für die Teilnahme am Landkreislauf erfüllen.

Soweit beim Landkreislauf Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, die nach diesen Kriterien keine Startberechtigung besitzen, zieht das die Disqualifikation der Läuferin/des Läufers nach sich. Dies ist auch der Fall, sobald eine Mannschaft gegen die unterschriebene Selbstverpflichtung verstößt. In der Mannschaftswertung erhält die Mannschaft für die betreffende Etappe die letzte Platzziffer des Feldes zuzüglich 5 Platzierungspunkte in den Klassen A und W bzw. 15 Platzierungspunkte in der Klasse B – siehe dazu Punkt 8b.

Im Übrigen behält sich der Veranstalter Entscheidungen im Einzelfall vor.

3.    Meldeschluss, verbindliche Meldung der Mannschaften

·       Um unverbindliche Registrierung durch den/die Mannschaftsführer/in zum Landkreislauf wird bis spätestens Samstag, den 2. März 2024 über die Online-Registrierung im Internet unter www.landkreislauf.de gebeten. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür in Besitz einer E-Mail-Adresse sein müssen. Bei der ersten Registrierung erhält der/die Mannschaftsführer/in einen persönlichen Zugangscode. Ein/e Mannschaftsführer/in kann mehrere Mannschaften verwalten.

·      Die Anmeldung der Teams und die namentliche Meldung erfolgen ebenfalls online durch den/die Mannschaftsführer/in. Auch Änderungen sind jederzeit möglich. Die Mannschaften müssen bis spätestens Montag, den 6. Mai 2024 gemeldet werden und die Läuferdaten müssen bis spätestens Donnerstag, 9. Mai 2024 eingegeben sein.

·      Die Angaben zu den Läufern müssen vollständig erfolgen. Fehlende oder unvollständige Geburtsangaben beispielsweise können bei der Ermittlung des jüngsten und des ältesten Teilnehmers nicht reklamiert werden.

·     Ersatzläufer: Eine namentliche Nennung der Ersatzläufer ist im Vorfeld nicht erforderlich. Alle Ersatzläufer müssen allerdings die Voraussetzungen für die Teilnahme am Landkreislauf (siehe Ziffer 2) erfüllen. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Kopie Personalausweis, Mitgliedsausweis) ist bei der Registrierung am Start auf Verlangen vorzulegen.

·       Jede/r Läufer/in darf für den Etappenlauf nur einmal und nur für eine Mannschaft eingesetzt werden. Ein Verstoß dagegen hat zwangsläufig die Disqualifikation der Mannschaft/en zur Folge.

4.    Laufstrecke/Streckenposten

Beschreibung und Verlauf des Landkreislaufes finden Sie unter www.landkreislauf.de. Teilweise wird auf geteerten Straßen gelaufen, die Mehrzahl der Streckenabschnitte wird jedoch auf Wander- bzw. Waldwegen und Fahrradwegen zurückgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf der Strecke Hindernisse (z.B. Wurzeln, Bordsteinkanten, Absperrpfosten o.ä.) vorhanden sein können. Für hierdurch verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen.

Gelaufen wird über 10 Etappen, wobei 5 Etappen parallel mit zeitlichem Versatz von den Nordic-Walking-Mannschaften gelaufen werden. Diese Etappen entnehmen Sie bitte der Übersicht.

Die detaillierte Streckenbeschreibung, allgemeine ärztliche Empfehlungen, das Hinweisblatt „Bitte beachten“ und der Zeitplan über die Abfolge der Etappen stehen auf www.landkreislauf.de unter der Rubrik „Aktuelles“ zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass im abgesteckten Zielbereich nicht mehr überholt werden darf. Verstöße dagegen führen zu einer Disqualifikation der Läuferin/des Läufers. Die betroffene Mannschaft erhält die höchstmöglichen Platzierungspunkte in ihrer Klasse.

Bei nachgewiesenen Manipulationen eines Läufers (Abkürzen der Strecke, Laufen statt Walken etc.) wird dessen Mannschaft mit den höchstmöglichen Platzierungspunkten plus weiteren 20 Strafpunkten belegt. Es wird an den Sportsgeist und die Fairness aller Teilnehmer appelliert.

Um grob unsportliches Verhalten bezüglich des Walkstils bei den Nordic-Walkern sanktionieren zu können, wird ein Beobachterteam eingesetzt. Dieses Team setzt sich aus jeweils einem/r Vertreter/in der fünf erstplatzierten Mannschaften des Vorjahres zusammen. Das Team ist mit Fahrrädern im Läuferfeld unterwegs und mit weißen Warnwesten gekennzeichnet. Das Team hat die Befugnis, einzelne Läufer/innen bei groben Verstößen zu disqualifizieren.

In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnehmer/innen Ihre eigene Leistungsfähigkeit nicht überschätzen, damit der Lauf nicht zu einem gesundheitlichen Risiko wird. Gesundheitlich vorbelasteten Läufer/innen wird eindringlich empfohlen, sich vor einer Teilnahme am Landkreislauf einem Gesundheitscheck zu unterziehen, damit auch wirklich unbeschwerter Spaß und das gesellige Beisammensein im Vordergrund stehen.

5.    Startzeiten

Die Startzeiten der einzelnen Etappen können den Streckenplan unter www.landkreislauf.de entnommen werden. Die Nordic-Walking-Mannschaften stellen sich unmittelbar nach dem Start der Läufermannschaften auf und werden zeitnah gestartet.

6.    Markierung der Laufstrecke/Start-/Zielbereiche

Die Laufstrecke ist am Wettkampftag durch entsprechende Hinweisschilder mit dem Logo der Sparkasse gekennzeichnet. An neuralgischen Punkten werden zusätzlich freiwillige Helfer den richtigen Weg weisen. Zusätzlich werden für jede Etappe gpx-Daten zur Verfügung gestellt. Für die Orientierung im Gelände ist jeder Wettkämpfer selbst verantwortlich. Es wird den Teilnehmern empfohlen, sich rechtzeitig vor dem Wettkampf selbst über die Laufstrecke ortskundig zu machen.

7.    Zusammensetzung der Mannschaften

Jede Mannschaft besteht aus 10 Läufer/innen bzw. 5 Nordic-Walkern/innen, wobei sich die Mannschaften aus dem unter Punkt 2 genannten Kreisen der Teilnahmeberechtigten zusammensetzen können.

Sollten für eine komplette Mannschaft nicht genügend Läufer/innen vorhanden sein, so können sich die potentiellen Läufer/innen bzw. Walker/innen beim Landratsamt Nürnberger Land zur Teilnahme an der Single-Börse melden. Aus dem sich ergebenden Läuferpool können durch die Vermittlung des Landratsamtes weitere Mannschaften ergänzt bzw. gebildet werden.

8.    Einzelwertung/Mannschaftswertung

a)   Einzelwertung

Sieger der Etappenwertung ist jeweils die Läuferin/der Läufer bzw. die Nordic-Walkerin/der Nordic-Walker mit der schnellsten Laufzeit des Gesamtfeldes.

b)  Mannschaftswertung

Es wird in jeweils zwei Klassen gelaufen, bzw. gewalkt. In die Wertung kommen:

Klasse A:      weibliche Läufermannschaften

Klasse B:      männliche und gemischte Läufermannschaften

Klasse WA:   weibliche Nordic-Walking-Mannschaften

Klasse WB:   männliche und gemischte Nordic-Walking-Mannschaften

Sieger des Landkreislaufes ist in der jeweiligen Klasse die Mannschaft mit den niedrigsten Platzierungspunkten aller Etappen.

Der/die Etappensieger/in erhält für die Mannschaftswertung einen Platzierungspunkt, der Zweitplatzierte zwei Platzierungspunkte usw. Der Letztplatzierte erhält somit z. B. bei 150 teilnehmenden Mannschaften 150 Platzierungspunkte.

Die Veranstaltung wird nach jedem Etappenziel neutralisiert. Gibt ein/e Läufer/in bzw. Walker/in den Lauf aus gesundheitlichen Gründen/verletzungsbedingt auf, so kommt seine/ihre Mannschaft trotzdem in die Wertung. Die Mannschaft erhält (getrennt nach den Mannschaftswertungen für die Klassen A, B, WA und WB) die höchstmögliche Punktzahl des Feldes.

Die von den einzelnen Läuferinnen und Läufern erlaufenen Wertungspunkte werden addiert und zum Gesamtergebnis fortgeschrieben.

c)   Teilnahme ohne Wertung/Bild

Es können auch Mannschaften ohne Wertung teilnehmen. Dies ist durch den Mannschaftsführer bei der Onlineregistrierung für jede Startnummer im Vorfeld bis spätestens Donnerstag, 9. Mai 2024 zu vermerken. Es wird eine reguläre Startnummer vergeben, es erfolgt allerdings weder eine Etappen- noch eine Gesamtwertung. Um den strengen Auflagen des Datenschutzes gerecht zu werden, besteht alternativ die Möglichkeit, den Namen eines/r Läufers/in in der Etappenergebnisliste auszublenden. Die Platzierung und der Name der Mannschaft bleiben sichtbar. Ebenso ausblendbar sind einzelne Zieleinlaufbilder, sofern diese angefertigt werden. Dies ist ebenfalls bis spätestens Donnerstag, 9. Mai 2024 zu vermerken.

9.    Begleitung der Läufer/innen / Einsatz von Fahrzeugen

Das Befahren der Laufstrecke mit Fahrrädern bzw. Mountainbikes ist nur nach dem Läuferfeld gestattet. Gravierende Verstöße dagegen können die Disqualifikation der gesamten Mannschaft zur Folge haben.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren der Laufstrecke durch Pkws, Motorräder, Mopeds oder Mofas strengstens verboten ist. Bei Zuwiderhandlungen wird die betroffene Mannschaft disqualifiziert.

Der Veranstalter bittet die Wettkämpfer, Betreuer und Begleiter, ihre Fahrzeuge nicht im Bereich von Start und Ziel zu parken. Im Grundsatz sollten die Fahrzeuge so abseits der Laufstrecke abgestellt werden, dass weder die Läufer/innen noch der Verkehrsfluss über Gebühr behindert werden.

10.  Anwesenheit

Die teilnehmenden Mannschaften sorgen eigenverantwortlich für den Transport der Wettkämpfer zu den Startpunkten. Jede/r Etappenläufer/in muss spätestens 30 Minuten vor der vorgesehenen Startzeit am Startort anwesend sein, um sich namentlich anzumelden und registrieren zu lassen. Dies gilt ebenso für Ersatzläufer, die zusätzlich einen entsprechenden Nachweis (z.B. Kopie Personalausweis, Mitgliedsausweis) zum Nachweis der Einhaltung der Ziffer 2 bei der Registrierung am Start abzugeben haben. Bitte bringen Sie unbedingt die unterschriebene Datenschutzerklärung mit. Die Vorlage finden Sie unter „Aktuelles“. Bei einem Nichtantreten eines Läufers/ einer Läuferin bzw. Walkers/in zu einer Etappe erhält die Mannschaft die letzte Platzziffer des Feldes.

11.  Startnummern

Die Startnummern werden nur bei der Registrierung an den/die jeweiligen Läufer/in ausgegeben. Diese Nummer hat jede/r Läufer/in einer Mannschaft am Trikot (Brustseite!) zu befestigen (Sicherheitsnadeln werden gestellt!). Auf der Rückseite können freiwillig Kontaktdaten für den Notfall eingetragen werden. Die Startnummern dürfen nach dem Rennen behalten werden.

12.  Verkehrsregelung

Die notwendigen Verkehrsregelungen werden durch die Feuerwehren des Landkreises in Zusammenarbeit mit der Polizei wahrgenommen. Während des Landkreislaufes ist grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite zu laufen. Beim Überqueren von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten. Während des Etappenlaufes werden jedoch durch die eingeteilten Kräfte Absperrmaßnahmen zur Sicherheit der Läufer/innen vorgenommen. Den Anweisungen der Verkehrsposten, Polizei und der Feuerwehren ist vor allem bei der Überquerung von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen unbedingt Folge zu leisten. Je ein Sanitäts-, ein Voraus- und ein sog. „Schlussfahrzeug“ begleiten die Läufer auf jeder Etappe.

13.  Shuttleservice

Es wird wieder ein Shuttleservice angeboten. Zwei Neunsitzerbusse werden nach Bedarf vom Etappenziel zum jeweiligen Startort zurückfahren. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Kleinbusse von ASB und BRK. Dieser Service ist als Ergänzung und nicht als alleiniges Transportsystem gedacht. Es besteht kein Beförderungsanspruch.

14.  Sanitätsdienst

Die Betreuung der Sportler/innen auf der ganzen Strecke übernehmen Ärzte und Sanitäter des Bayerischen Roten Kreuzes und des Arbeiter-Samariter-Bundes.

Die Teilnehmer werden gebeten, die Verletzung eines anderen Läufers ihres Streckenabschnitts beim nächsten Sanitätsposten bzw. bei der nächsten Wechselstation zu melden.

Die Ärzte des BRK und ASB sind befugt, einen Läufer, der offensichtlich gesundheitliche Probleme während oder vor dem Lauf hat, aus dem Wettbewerb zu nehmen. Eine Nichtbefolgung der ärztlichen Anweisung hat die Disqualifikation der gesamten Mannschaft zur Folge.

15.  Haftung

Der Veranstalter schließt für die Teilnehmer am Landkreislauf eine Haftpflichtversicherung ab. Der Veranstalter übernimmt für darüberhinausgehende Schäden keinerlei Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf der Strecke Hindernisse (z.B. Wurzeln, Bordsteinkanten, Absperrpfosten o.ä.) vorhanden sein können. Für hierdurch verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen. Insbesondere wird auch auf die Hinweise der Bayerischen Staatsforsten unter dem Punkt "Aktuelles" verwiesen.

16.  Duschmöglichkeiten

Eine zentrale Duschmöglichkeit ist nicht vorhanden. Duschmöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Streckenbeschreibungen.
In Diepersdorf stehen ab ca. 16 Uhr Duschen zur Verfügung.

17.  Startgeld und Spende

Als Startgebühr werden pro Verein erhoben

1 Laufmannschaft                           25,00 Euro                1 Nordic-Walking-Mannschaft                 12,50 Euro

2 Laufmannschaften                        50,00 Euro                2 Nordic-Walking-Mannschaften             25,00 Euro

jede weitere Laufmannschaft           20,00 Euro                jede weitere NW-Mannschaft                  10,00 Euro

zzgl. 1,-- Euro pro Läufer (d.h. 5,-- Euro pro NW-Mannschaft und 10,-- Euro pro Läufermannschaft) als Spende für eine gemeinnützige Organisation.

Der Landkreislauf unterstützt seit 2011 jährlich wechselnd gemeinnützige Einrichtungen im Landkreis Nürnberger Land. Hierzu wird von jedem Läufer zusätzlich zum Startgeld 1,-- Euro erhoben. Im Jahr 2023 kommt die Spende der Lebenshilfe Nürnberger Land zugute.

Startgebühr und Spende sind auf das unten angegebene Konto bis spätestens Donnerstag, 9. Mai 2024 zu überweisen. Die Bankverbindung lautet:

Kontoinhaber: Landkreis Nürnberger Land

IBAN DE 18 7605 0101 0240 1065 26

BIC SSKNDE77XXX (Sparkasse Nürnberg)

Verwendungszweck: Startgeld Lkr.-Lauf „Mannschaftsname und Startnummer/n“

Von Jugend- und Schulmannschaften bis 19 Jahre (Nachweis kann vom Veranstalter gefordert werden) werden keine Startgebühr und keine Spende verlangt.

18.  Preise

Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Bowl. Die Bowls werden vor der Siegerehrung im Festzelt ausgegeben.

I. Mannschaften

Die teilnehmenden Mannschaften erhalten eine Erinnerungsurkunde für die Teilnahme am Landkreislauf, die zugeschickt wird. Daneben erhalten die Mannschaften jeweils folgende von Landrat Armin Kroder gestiftete Pokale:

1. Sieger des Landkreislaufes:   Landkreiswanderpokal, der nach fünfmaligem Gewinn in den endgültigen Besitz des Vereins bzw. der Laufmannschaft übergeht.

Erinnerungspokal mit Gravur.

2. Sieger des Landkreislaufes:   Erinnerungspokal mit Gravur.

3. Sieger des Landkreislaufes:   Erinnerungspokal mit Gravur.

Die Ergebnisliste mit Etappeneinzelwertung und Gesamtwertung ist im Internet unter www.landkreislauf.de einsehbar.

II. Etappensieger

Die Etappensieger (Damen und Herren) erhalten eine Läufertrophäe, gestiftet von dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin des jeweiligen Etappenortes.

III. Sonderwertungen

a)   Der/die jüngste und der/die älteste aktive Teilnehmer und Teilnehmerin erhalten einen Ehrenpokal, gestiftet von Sparkasse Nürnberg.

b)    Für die letztplatzierten Mannschaften der Klassen A, B, WA und WB gibt es ein gemeinsames Stadtwurstessen mit Landrat Armin Kroder.

c)   Alle teilnehmenden Kinder bis einschließlich 12 Jahren erhalten eine Teilnehmermedaille.

19.  Siegerehrung

Die Siegerehrung erfolgt für alle am Etappenlauf teilnehmenden Mannschaften am Samstag, 11. Mai 2024 um 18:00 Uhr im Festzelt der FF Diepersdorf.

20.  Kampfgericht

Die drei Mitglieder des Kampfgerichtes werden vor der Veranstaltung noch bekannt gegeben. Das Kampfgericht entscheidet in allen Fragen des Landkreislaufes abschließend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Etwaige Proteste sind unmittelbar nach Ablauf einer Etappe bei dem jeweiligen Zeitnehmerteam bzw. dem Kampfgericht schriftlich anzumelden.

21.  Auskunft und Information

Die Gesamtorganisation liegt beim Landratsamt Nürnberger Land. Auskünfte erteilt Frank Richartz (Tel.: 09123/950–6064, Fax: 09123/950–7064, E-Mail: landkreislauf@nuernberger-land.de). Informationen über den Landkreislauf können aber auch unter der Internetadresse www.landkreislauf.de abgerufen werden.

Landratsamt Nürnberger Land

 Frank Richartz